Themenfestlegung und Vorlage an die Schulbehörde
Die einzelnen Abschnitte führen zu konkreten Informationen und Arbeitsbehelfen.
Die Themenfestlegung und Vorlage an die Schulleiterin oder den Schulleiter hat im Einvernehmen zwischen der Betreuerin/dem Betreuer der Diplomarbeit und der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten spätestens in den ersten drei Wochen der letzten Schulstufe zu erfolgen (§ 8 Abs. 1 Prüfungsordnung BMHS). Die Schulleiterin oder der Schulleiter hat bis spätestens sechs Wochen nach Beginn der letzten Schulstufe die Zustimmung zu erteilen oder unter gleichzeitiger Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen (§ 8 Abs. 2 Prüfungsordnung BMHS).
Der Prozess zur Eingabe der Diplomarbeitsgenehmigung kann in elektronischer (https://www.bitmedia.at/aba-portal/) oder in nicht-elektronischer Form erfolgen.
Empfohlen wird, dass der Antrag auf Diplomarbeitsgenehmigung folgende Punkte enthält:
- Thema des übergeordneten komplexen Aufgabenbereichs oder Projekts
- Individuelle Themenstellungen der Kandidatin/des Kandidaten (Einzelleistung)
- Ausgangslage der Diplomarbeit
- Zielsetzung der Diplomarbeit
- Individuelle Aufgabenstellung/Untersuchungsanliegen
- Geplantes Ergebnis der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten
- Meilensteine für den Diplomarbeitsprozess
- Mögliche Kooperationspartner/Auftraggeber
- Unterschrift der Teammitglieder und der betreuenden Lehrperson(en)
- mögliche Beilagen