Diplomarbeit - Allgemeine Infos
Im Rahmen der abschließenden Arbeit gemäß § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG ist an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) und deren Sonderformen eine Diplomarbeit verpflichtend zu verfassen.
Die Themenfestlegung hat im Einvernehmen zwischen der Betreuerin/dem Betreuer der abschließenden Arbeit und der Prüfungskandidatin/dem Prüfungskandidaten zu erfolgen. Nach Möglichkeit sollen Themen für bis zu fünf Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten einem übergeordneten komplexen Aufgabenbereich oder Projekt zuordenbar sein, wobei die Eigenständigkeit der Bearbeitung der einzelnen Themen dadurch nicht beeinträchtigt werden darf. Damit sollte das Thema nach Möglichkeit so gewählt werden, dass eine klare fachliche Schwerpunktsetzung pro Person erkennbar sein muss. Die folgende Abbildung soll veranschaulichen, wie der Begriff "Abschließende Arbeit" zu verwenden ist:
Weitere Details dazu finden sich unter der Rubrik "Erstellung".
Diplomarbeit
Eine Diplomarbeit ist gemäß § 7 Abs.1 PrüfOrd. BMHS eine auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellende schriftliche Arbeit mit Diplomcharakter. Sie ist ebenfalls selbstständig und außerhalb der Unterrichtszeit zu erstellen und schließt mit einer Präsentation und Diskussion ab. Als Prüfungsgebiet der Reife- und Diplomprüfung hat die Aufgabenstellung und die Beurteilung einer Diplomarbeit im Sinne der §§ 65 und 72 SchOG den Ansprüchen zu genügen, wie sie an gehobene technische, kaufmännische humanberufliche Berufe zu stellen sind. Darüber hinaus steht die Reife- und Diplomprüfung an BHS für ein Abschlussniveau, das dem Level "short-cycle tertiary education" entspricht. Dies wird auch durch die Verortung in der europäischen Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) und durch den Vergleich im Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) bestätigt.