Negative Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit"
Im Falle der Nichtbeurteilung oder der negativen Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit" (es gibt keine Einzelbeurteilung der schriftlichen Arbeit und somit keine Zwischenbeurteilung nach Abgabe der schriftlichen Arbeit) durch die Prüfungskommission ist innerhalb von längstens vier Wochen nach negativer Beurteilung ein neues Thema bei der zuständigen Schulbehörde vorzulegen (betrifft nicht zwingend das gesamte Team). Diese hat innerhalb einer Woche zuzustimmen oder unter Setzung einer Nachfrist die Vorlage eines neuen Themas zu verlangen (§ 8 Abs. 3 PrüfOrd. BHMS).
Zeiträume für die Abgabe der neuen Diplomarbeit: die erste Unterrichtswoche; die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember; die letzten fünf Unterrichtstage im März (§ 10 PrüfOrd. BHS, BA BGBl. II Nr. 177/2012 i.d.F. der Verordnung BGBl. II Nr. 265/2012).
Die Präsentation und Diskussion der neuen Diplomarbeit haben
- innerhalb der ersten sieben Wochen des Schuljahres,
- innerhalb von sieben Wochen nach den Weihnachtsferien und
- innerhalb der letzten neun oder, wenn es die Terminorganisation erfordert, zehn Wochen des Unterrichtsjahres stattzufinden (§ 6 Abs. 2 Z 3 SchUG).