Präsentation und Diskussion - Allgemeine Infos

Die Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit ist öffentlich und kann im Zeitraum zwischen deren Abgabe und dem Ende des Haupttermins erfolgen (§ 36 Abs. 2 Z 1a SchUG). Der konkrete Termin für die Präsentation und Diskussion wird von der zuständigen Schulbehörde festgelegt (§ 36 Abs. 4 Z 3 SchUG). Die Dauer der Präsentation und Diskussion vor der Prüfungskommission hat höchstens 15 Minuten pro Prüfungskandidatin/pro Prüfungskandidat zu betragen (§ 9 Abs. 4 Prüfungsordnung BMHS). Aus organisatorischen Gründen wird empfohlen, die Präsentationen und Diskussionen der Diplomarbeit an einem Termin gesammelt durchzuführen.

Dieser Bereich konkretisiert somit die Schwerpunkte Präsentationsvorbereitung, Präsentationsaufbau sowie die Diplomarbeitsdiskussion mit Tipps und Beispielen.