Abgeltungen im Zusammenhang mit Diplomarbeit

Für die kontinuierliche Betreuung der abschließenden Arbeit sowie die Korrektur der individuellen Themen gebührt der Lehrperson pro Kandidaten/pro Kandidatin eine Abgeltung, die wie folgt geregelt ist:

  • Für die kontinuierliche Betreuung gebührt der Lehrperson im Verlauf der letzten Schulstufe gemäß § 63b Abs. 1 GehG eine Abgeltung für Diplomarbeiten in der Höhe von 9,82 von Hundert des Referenzbetrages gemäß § 3 Abs. 4 GehG (= 105,06 % des Gehalts der Verwendungsgruppe A 2 Gehaltsstufe 8, im Schuljahr 2024/25 sind das € 323,52)
  • Für die Korrektur der abschließenden Arbeit (einschließlich Präsentation und Diskussion) gebührt der Lehrperson derzeit ein Betrag in der Höhe von € 44,20 (Stand: Schuljahr 2024/25, vgl. Anlage 1 Abschnitt III Z 1 des Prüfungstaxengesetzes Schulen – Pädagogische Hochschulen, BGBl. Nr. 314/1976 idF. BGBl. I Nr. 227/2020).

Falls die Betreuung von mehreren Lehrpersonen übernommen wird, ist eine aliquote Abgeltung vorgesehen.

Die Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler ist im Rahmen der teilzentralen Reifeprüfung nicht begrenzt.

Für den Fall eines Wechsels der betreuenden Lehrerin bzw. des betreuenden Lehrers im Verlauf der letzten Schulstufe ist der für die Betreuung der Diplomarbeit vorgesehene Betrag nach den zeitlichen Anteilen der beiden Lehrpersonen an der Betreuung der Arbeit aufzuteilen.