Beurteilung der abschließenden Arbeit
Die einzelnen Abschnitte führen zu konkreten Informationen und Arbeitsbehelfen.
Die Beurteilung umfasst die Leistung jeder einzelnen Prüfungskandidatin/jedes einzelnen Prüfungskandidaten --> beurteilt wird das individuelle Thema einschließlich dessen Präsentation und Diskussion § 34 Abs. 3 Z 1 SchUG). Die vorgelegte Arbeit wird den wesentlichen Teil der Beurteilungsgrundlage ausmachen (Schlüssigkeit der fachlichen Argumentation, sprachliche Ausdrucksweise, Dokumentation praktischer Arbeiten, Formulierung der Zusammenfassungen etc.). Daneben sind aber auch die Entstehung der Diplomarbeit (z.B. Unterstützungsbedarf) sowie die Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit in die Leistungsfeststellung einzubeziehen.
Für die Beurteilung des Prüfungsgebietes "Diplomarbeit" empfiehlt es sich auf jeden Fall, ein Beurteilungsraster (entsprechend der LBVO) anzuwenden, der sowohl die Entstehung der Diplomarbeit, die vorgelegte Arbeit sowie die Präsentation und Diskussion der Diplomarbeit berücksichtigt.